Grenzverhandlung

Soll ein Grundstück im Zuge einer grundbuchamtlichen Teilung, eines Grenzfeststellungsverfahren etc. in den Grenzkataster übergeführt werden, ist die Abhaltung einer Grenzverhandlung erforderlich.

Als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist die Vermessung Schmid ZT GmbH befugt, Grenzverhandlungen abzuhalten.


Der Ablauf von Grenzverhandlungen von der Ladung der Beteiligten über die Führung von Niederschriften, die Verhandlung selbst bis zur Vermessung der festgelegten Grenzen unterliegen strengen amtlichen Voraussetzungen.

Im Zuge der Grenzverhandlung werden die Positionen der einzelnen Grenzpunkte der betroffenen Grundstücke unter Beisein aller Beteiligten festgelegt und vermarkt.

Im Anschluss werden die vermarkten Grenzpunkte vermessen und daraus ein amtlicher Plan erstellt.

Von allen beteiligten Eigentümern ist die schriftliche Zustimmung zur festgelegten Grenze auf Zustimmungserklärungen erforderlich.


Falls nicht alle Beteiligten dem Grenzverlauf zustimmen, wird  der betreffende Eigentümer vom  Vermessungsamt von der geplanten Umwandlung verständigt. Bei Einspruch kommt es zu keiner Umwandlung in den Grenzkataster.

Zu unserer umfassenden Betreuung zählt selbstverständlich auch die Durchführung sämtlicher Behördenwege.